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Sperrung der Grillstellen wegen Waldbrandgefahr 🔥🔥🔥

Aufgrund der hohen Gefährdungsstufe ordnet die untere Forstbehörde des Rhein-Neckar-Kreises hiermit 𝗮𝗯 𝗲𝗶𝗻𝘀𝗰𝗵𝗹𝗶𝗲ß𝗹𝗶𝗰𝗵 𝟭𝟲.𝟬𝟲.𝟮𝟬𝟮𝟯 𝗯𝗶𝘀 𝗮𝘂𝗳 𝗪𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗲𝘀 die Sperrung der zugelassenen Feuerstellen und Grillplätze im Wald sowie im Abstand von 100 m zum Wald nach § 38 Abs. 1 LWaldG mit der Maßgabe an, dass dort kein Feuer angezündet oder unterhalten werden darf.
Wir bitten um Beachtung!

Das Kreisforstamt informiert die Gemeinden, wenn die Sperrung aufgehoben wird. Dies wird dann wieder auf diesem Wege kommuniziert.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus / Verwaltung (intern) veröffentlicht.