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Haben Sie bereits Prämienverbilligung beantragt?

Noch bis Ende Oktober 2020 können Gesuche um Prämienverbilligung für das Jahr 2021 eingereicht werden. Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, deren Krankenkassenprämien einen bestimmten Prozentsatz ihres massgebenden Einkommens übersteigen.

Wer im vergangenen Jahr bereits ein Gesuch eingereicht hat, ist in den letzten Wochen schon mit einem Gesuch oder einer E-Mail mit Anmeldelink bedient worden. Die Auszahlung eines allfälligen Anspruchs erfolgt direkt an die Krankenkasse.

Weitere Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie auf der Website der Ausgleichskasse Luzern: https://www.ahvluzern.ch/ipv/

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