Allgemeinverfügung der Stadt St. Georgen im Schwarzwald

über die Einschränkung privater Feierlichkeiten zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 15.10.2020

Vor dem Hintergrund steigender Coronavirus-Infektionszahlen in St. Georgen und dem sich abzeichnenden Trend zur längerfristigen Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwerts von 35 hat die Stadtverwaltung am Donnerstag, 15. Oktober 2020, weitere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung bzw. Eindämmung der Weiterverbreitung des Coronavirus beschlossen. Diese wurden nun mit der Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung bekanntgegeben. Die neuen Regelungen gelten ab Freitag, 16. Oktober 2020. Sie betreffen insbesondere den Umgang mit privaten Veranstaltungen im öffentlichen Raum.

Zum Hintergrund:
Entsprechend der CoronaVO müssen bei einer örtlichen Häufung von Infektionsfällen mit einer 7-Tage-Inzidenz ab 35 lokale Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Dem kommt die Stadt St. Georgen mit ihrer Allgemeinverfügung nach. Sofern die 7-Tages-Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohner bezogen auf den Schwarzwald-Baar-Kreis überschritten wird, hat eine vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis sodann zu erlassende Allgemeinverfügung Vorrang vor der städtischen Verordnung.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung St. Georgen veröffentlicht.