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Maskenpflicht im Kanton Luzern ab morgen Samstag

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit Covid-19 in den vergangenen Tagen hat der Luzerner Regierungsrat eine erweiterte Maskentragepflicht beschlossen. Diese betrifft den Publikumsbereich von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und gilt ab morgen Samstag, 17. Oktober.

Das Tragen von Masken ist insbesondere vorgeschrieben in Einkaufsläden, Poststellen, Banken, Museen, Theatern, Konzerthäusern, Verwaltungsgebäuden, Gotteshäusern, Kinos, Bahnhöfen, Bibliotheken, an Märkten sowie für das Personal im Gästebereich von Restaurationsbetrieben. Eine Maske tragen müssen ausserdem alle, die Dienstleistungen erbringen oder beanspruchen, bei denen es zu Körperkontakt kommt oder der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann.

Ausführliche Informationen finden Sie in der angehängten Medienmitteilung des Kantons Luzern vom 16. Oktober.

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