neue Allgemeinverfügung Veranstaltungen des Landkreises Esslingen veröffentlicht

Der Landkreis Esslingen hat aufgrund der Coronapandemie eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist ab Samstag, 17. Oktober 2020 gültig.

Wesentliche Inhalte:
• An Veranstaltungen dürfen max. 100 Personen teilnehmen.
• An privaten Veranstaltungen in öffentlichen Räumen dürfen nicht mehr als 10 Personen teilnehmen.
• Private Veranstaltungen in privaten Räumen sind nur zulässig, wenn an ihnen ausschließlich Personen aus höchstens zwei unterschiedlichen Haushalten teilnehmen und die Teilnehmerzahl 10 Personen nicht übersteigt.
• Ansammlungen von mehr als 10 Personen sind untersagt.
• Von den Beschränkungen ausgenommen sind Veranstaltungen, Ansammlungen von Personen, die ausschließlich demselben Hausstand angehören.

Auf unserer Internetseite haben wir die FAQ (Fragen und Antworten) zu dieser Allgemeinverfügung veröffentlicht:

https://www.neckartenzlingen.de/buergerservice-politik/aktuelles-zum-thema-corona

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