Hinweise für Vereine zu den aktuellen Corona-Regelungen

Die Vereine können ihren Übungsbetrieb nach aktuellem Stand unter Einhaltung der bereits vorgelegten Hygienekonzepte weiterführen.
Dies gilt stets widerruflich, falls sich weitere Verschärfungen ergeben.

Wir bitten die Beteiligten weiterhin mit Augenmaß zu handeln, bei Sportveranstaltungen auf Zuschauer zu verzichten und die Notwendigkeit von Veranstaltungen zu prüfen.

Was zählt zu den privaten und was gehört zu den nicht privaten Veranstaltungen?

Bei einer privaten Veranstaltung sind die Teilnehmer in der Regel bekannt und ihre Anzahl begrenzt. Die Teilnehmenden sind zueinander oder zur veranstaltenden Person innerlich verbunden und es bestehen ein gegenseitiger Kontakt und eine gemeinsame private Sphäre.
Private Veranstaltungen sind zum Beispiel Feiern von Hochzeitsgesellschaften, Geburtstagsfeiern oder Klassentreffen. Keine privaten Veranstaltungen sind beispielsweise Firmenfeiern, Wohnungseigentümerversammlungen, Hauptversammlungen eines Vereins.

Im Gegensatz zu den privaten Veranstaltungen handelt es sich bei den nicht privaten Veranstaltungen dabei klassischerweise nicht um Feierlichkeiten im Familien-und Freundeskreis, sondern zum Beispiel um eine Chorprobe oder eine Vereinshauptversammlung.

Hierfür gilt jeweils eine Begrenzung auf 100 Personen, sofern die Platzverhältnisse dies erlauben, also die Abstands-und Hygieneregeln eingehalten werden können.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.