Änderung der Corona-Verordnung zum 19. Oktober 2020
Mit Beschluss vom 18. Oktober 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19. Oktober 2020 in Kraft.
Wichtig: die Allgemeinverfügung des Landkreises Esslingen gilt weiterhin!
• Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
• Ansammlungen werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
Achtung: im Landkreis Esslingen sind Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen untersagt.
• Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
Achtung: im Landkreis Esslingen sind private Veranstaltungen in privaten Räumen nur zulässig, wenn an ihnen ausschließlich Personen aus höchstens zwei unterschiedlichen Haushalten teilnehmen und die Teilnehmerzahl 10 Personen nicht übersteigt.
• Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.
Hinweis:
Von den Beschränkungen der Allgemeinverfügung des Landkreises Esslingen ausgenommen sind Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte von Personen, die ausschließlich demselben Haushalt angehören.