Neue Massnahmen für den Kanton Aargau
Ab Dienstag, 20. Oktober 2020, 18 Uhr, führt der Kanton Aargau zusätzliche Massnahmen mit dem Ziel der Eindämmung und Verlangsamung der Ausbreitung des neuen Coronavirus (Covid-19) ein.
Der Kanton Aargau beschränkt die Anzahl gleichzeitig anwesender Personen in Bar- und Clubbetrieben auf 50 Personen und erweitert die Maskenpflicht auf sitzende Personen.
Weiter müssen die Veranstalter von privaten Anlässen auch bei weniger als 15 Personen die Kontaktdaten der Anwesenden erheben.
An den Volksschulen und sämtlichen Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II gilt ab Mittwoch eine erweiterte Maskentragpflicht für Erwachsene in Schulgebäuden. Weiter gibt der Kanton Aargau Empfehlungen für die Aargauer Bevölkerung und Arbeitgeber ab.
Die vollständige Medienmitteilung kann unter www.ag.ch eingesehen werden.