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Nutzungsplanung Kulturland - Publikation

Die Gemeindeversammlung Mellikon hat am 14. Juni 2023 die Teiländerung des Kulturlandplans Materialabbau- und Deponiezone «Steinbruch Mellikon» sowie die entsprechenden Änderungen der Bau- und Nutzungsordnung
beschlossen.

Der Beschluss der Gemeindeversammlung ist abschliessend und unterliegt nicht dem fakultativen Referendum.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt mit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau, am Montag, 26. Juni 2023, zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls
berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren (Öffentliche Auflage vom 16. Januar bis 14. Februar 2023) Einwendung zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den
vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis.

Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Abteilung Bau, Planung und Umwelt (2. Obergeschoss), Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach eingesehen werden.

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist

a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll,

und

b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung
verlangt wird.

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen.

Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Aus dem Gemeinderat veröffentlicht.