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Maskenpflicht im öffentlich zugänglichen Bereich des Gemeindehauses

Die Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen betrifft auch Verwaltungsgebäude.
Der öffentlich zugängliche Schalterbereich der Gemeindeverwaltung, für welchen eine Maskenpflicht gilt, wird deshalb auf den Schalter der Zentralen Dienste reduziert. Dieser Schalter ist für alle Bereiche (somit auch für das Bauamt, Steueramt etc.) ganztags zugänglich und während den gewohnten Öffnungszeiten besetzt.
Es wird dringend empfohlen, die Gemeindeverwaltung vorzugsweise telefonisch, per Post oder per E-Mail zu erreichen. Ist ein persönlicher Kontakt unabdingbar, melden Sie sich bitte vorher an und vereinbaren einen Termin.

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