Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission; Nachmeldefrist

Für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission vom 29. November 2020 für den Rest der Amtsperiode 2018-2021 ist fristgerecht folgende Anmeldung eingegangen:

• Strahm Christoph, geb. 1971, von Grosshöchstetten BE, Sonnhalde 13, 5614 Sarmenstorf, FDP, neu

Die Zahl der Kandidierenden entspricht der Anzahl der zu besetzenden Sitze oder unterschreitet diese (weniger Kandidatinnen oder Kandidaten als zu wählen sind). Es wird eine Nachmeldefrist von 5 Tagen gesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.

Neue Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Sarmenstorf zu unterzeichnen und dem Gemeinderat innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis spätestens Dienstag, 27. Oktober 2020, 12.00 Uhr, einzureichen. Das Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro gemäss § 30a Abs. 2 GPR als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Sarmenstorf, 22. Oktober 2020
Gemeinderat

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