Corona-Verordnung Sport wurde überarbeitet

Seit heute ist die überarbeitete Corona-Verordnung Sport in Kraft.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Personenzahl beim Trainings- und Übungsbetrieb auf 20 Personen begrenzt ist. Diese Personenzahl gilt nicht für Trainings- und Übungssituationen,
1. bei denen durch Beibehaltung eines individuellen Standorts oder durch eine entsprechende Platzierung der Trainings- und Übungsgeräte der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten werden kann;
2. für deren Durchführung eine Personenzahl zwingend erforderlich ist, die größer ist als die in Satz 1 genannte Personenzahl.

Selbstverständlich sind die allgemein gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen ebenfalls zu beachten.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.