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Coronavirus - Dringliche Sofortmassnahmen Kanton Luzern ab morgen Samstag

Der Luzerner Regierungsrat hat folgende dringliche Sofortmassnahmen zur Eindämmung des Virus mit Gültigkeit ab Samstag, 24. Oktober 2020 ergriffen:

1. An Arbeitsplätzen in Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben gilt eine Maskenpflicht. Ausgenommen sind Personen, die allein in einem Raum arbeiten, sowie Arbeitsplätze, an denen der Abstand eingehalten werden kann oder zusätzliche Schutzmassnahmen wie Abschrankungen bestehen.

2. Restaurationsbetriebe, einschliesslich Bars und Clubs, Diskos und Tanzlokale, müssen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr für das Publikum geschlossen bleiben.

3. In Spitälern und Alters- und Pflegeheimen, einschliesslich Kurhäusern, gilt ein Besuchsverbot. Die Leitung der Einrichtung entscheidet über Ausnahmen in Härtefällen.

4. In geschlossenen Privat- und Transportfahrzeugen gilt eine Maskenpflicht, wenn Personen transportiert werden, die nicht im gleichen Haushalt leben.

5. Erotik- und Sexbetriebe sind für das Publikum geschlossen.

Die ausführliche Medienmitteilung des Kanton Luzern finden Sie im Anhang.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde Entlebuch veröffentlicht.