Mitwirkung Sondernutzungsplan Flibach Abschnitt km 0.000 - km 0.640 (GN10); ...

Der Gemeinderat Weesen lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Sondernutzungsplan im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen:

Sondernutzungsplan Flibach (GN10 Nr. 27191); Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GSchG Baulinien, 1:1’000, dat. 18.04.2023
Planungsbericht zum Sondernutzungsplan Flibach (GN10 Nr. 27191); Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GSchG Baulinien, dat. 18.04.2023

Nach Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) werden beim Erlass von Nutzungsplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört und die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung.

Der Sondernutzungsplan Flibach für die Festlegung des Gewässerraums samt dazugehörendem Planungsbericht ist vom 3. Juli 2023 bis 31. August 2023 im Gemeindehaus Weesen, 1. Stock, Büro Nr. 23, einsehbar. 

Weiter unten können der Sondernutzungsplan sowie der Planungsbericht als PDF Datei herunter geladen werden. 

Das Mitwirkungsverfahren wird per E-Mitwirkung durchgeführt. Der Linkt dazu lautet: https://mitwirken-weesen.ch/de/snp-gwr-flibach

Hier können direkt Eingaben an den Gemeinderat gemacht werden. Ebenfalls können schriftliche Stellungnahmen bei der Gemeinderatskanzlei Weesen, Hauptstrasse 15, 8872 Weesen oder per E-Mail an [email protected] eingereicht werden.

Bei allfälligen Fragen steht Ihnen die Gemeinderatskanzlei Weesen gerne zur Verfügung. Die direktbetroffenen Grundeigentümer und Anstösser erhalten eine schriftliche Anzeige.

Der Gemeinderat dankt für die Mitwirkung.

Weesen, im Juni  2023                                                               Gemeinderat Weesen
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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Gemeindehaus Weesen veröffentlicht.