Lockerung des Feuerverbotes in Rüschlikon

Ab sofort dürfen auf Privatgrund Grillgeräte (mit Holz, Kohle, oder Holzkohle) wieder verwendet werden, sofern der Waldabstand von 200m eingehalten wird. Weiterhin gilt jedoch das allgemeine Feuerverbot auf öffentlichem Grund sowie im Wald und ausserhalb bis 200m ab Waldrand.

Weitere Informationen unter: www.rueschlikon.ch -> News

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde Rüschlikon veröffentlicht.