Landratsamt Esslingen verfügt Sperrstunde und Alkoholverbot im öffentlichen Raum

Nach dem klarstellenden Erlass des Sozialministeriums zur Sperrstunde ab 23 Uhr bei Überschreiten der Sieben-Tages-Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen gilt auch im Landkreis Esslingen von Dienstag, 0 Uhr an eine verlängerte Sperrstunde sowie ein Alkoholabgabe- und Konsumverbot.

Das heißt, von Dienstag an müssen Gaststätten und Bars bereits um 23 Uhr schließen. Die Sperrzeit gilt bis zum Folgetag um 6 Uhr.
Während dieser Zeitspanne darf auch kein Alkohol mehr verkauft werden.

Es ist zudem untersagt, auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in öffentlichen Anlagen im Landkreis Esslingen in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr alkoholische Getränke zu konsumieren. Die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken außer Haus oder im Rahmen eines Lieferservice ist auch nach 23 Uhr möglich.

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