Landkreis untersagt Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen, Seen und Teichen

Wegen zu geringer Niederschläge und konstant hoher Temperaturen ist der Wasserstand in den Gewässern des Landkreises Esslingen inzwischen unter das sogenannte mittlere Niedrigwasser gefallen. Deshalb gilt im Landkreis Esslingen von Freitag, 7. Juli eine Rechtsverordnung, wonach die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen, Seen und Teichen untersagt wird.

Die Rechtsverordnung ist auf der Internetseite des Landkreises Esslingen (www.landkreis-esslingen.de) in der Rubrik „Bürgerservice - Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und ist zunächst bis zum 31. August dieses Jahres beschränkt.

Insbesondere die Gewässerökologie, also Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen leiden unter den niedrigen Wasserständen, dem niedrigen Sauerstoffgehalt und den ansteigenden Wassertemperaturen. Deswegen ist die Wasserentnahme untersagt worden.

Verboten ist die Entnahme mittels einer Pumpe, aber auch das Schöpfen „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen, der sogenannte Gemeingebrauch. Ebenfalls reglementiert ist die Entnahme größerer Wassermengen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist: in den Auflagen ist ein Pegel festgesetzt, unterhalb dessen die Wasserentnahme untersagt ist.

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