Änderungen der Tagesschulverordnung

Publikationstext des Nidauer Anzeigers vom 13.07.2023:

Tagesschulverordnung der Einwohnergemeinde Täuffelen-Gerolfingen; Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 13.06.2023 die Änderung von Art. 2 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 2 sowie die formellen Anpassungen von Art. 3 und Art. 4 Abs. 1 der Tagesschulverordnung genehmigt hat. Die Änderungen treten auf den 01.08.2023 in Kraft.
Die Änderungen der Tagesschulverordnung können auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik «Aktuell» oder Crossiety eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation (13.07.2023) Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Seeland, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg, erhoben werden.

Gemeinderat Täuffelen-Gerolfingen

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