Ökokonto

Will die Stadt neue Baugebiete entwickeln, dann muss sie für den Eingriff in die Natur und Landschaft entsprechenden Ausgleich schaffen. Der Gesetzgeber hat hier mit § 13 des Bundesnaturschutzgesetzes einen klaren Rahmen vorgegeben.

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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Rheinfelden (Baden) veröffentlicht.