Neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen

In der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz wurden folgende Regelungen beschlossen, die ab 2. November (bis voraussichtlich Ende November) in Kraft treten.

* Kontaktbeschränkung: Im öffentlichen Raum ist der Aufenthalt nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet.
* Reisen: Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
* Schließung von Einrichtungen: Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen.
* Veranstaltungen: Der Unterhaltung dienliche Veranstaltungen werden untersagt.
* Gastronomie: Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist der Abhol- und Lieferservice sowie der Betrieb von Kantinen.
* Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich, ebenfalls Friseursalons unter Auflagen.
* Groß- und Einzelhandel: Bleibt unter Auflagen geöffnet.
* Schulen / KiTa: Schulen und Kindergärten bleiben offen.
* Kontrollen: Bund und Länder werden die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken.

Den vollständigen Beschluss finden Sie unter:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1805024/c559fed68243dc79bb571470e4c68069/2020-10-28-mpk-beschluss-corona-data.pdf?download=1

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.