Öffentliche Spielplätze / Bolzplätze

Öffentliche Spielplätze:
Der Besuch und die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen ist weiterhin möglich. Jedoch muss der Abstand zu anderen Familien eingehalten werden. Auch hier gilt, dass Ansammlungen mit mehr als zehn Personen und aus mehr als zwei Haushalten untersagt sind.
Hinweis: Indoor-Spielplätze, Trampolinhallen und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen.

Bolzplätze:
Bolzplätze dürfen nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden.

Wir bitten alle, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.