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03.11.2020 🚨 Aktuelle Information 🚨 📜 Änderungen der Corona-Kontakt- u. Betriebsbeschränkungsverordnung ➡️ Die Landesregierung hat die Auslegungshinweise zur Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CokoBeV) in einigen Punkten angepasst und als neue Lesefassung auf ihrem Internetportal www.hessen.de veröffentlicht. Überblick 1️⃣ § 1 Abs. 2b wurde redaktionell verändert. Bei Art der nach Abs. 2b durchzuführenden Zusammenkünfte u. Veranstaltungen wird jetzt auf § 1 Abs. 2 u. 2a verwiesen. 2️⃣ Zusammenkünfte im privaten Kreis § 1 Abs. 4: „Außerhalb des öffentlichen Raums sind Zusammenkünfte nur in einem engen privaten Kreis gestattet.“ Wird ersetzt durch: „In der eigenen Häuslichkeit sind Zusammenkünfte nur in einem engen privaten Kreis gestattet. Dabei wird die Einhaltung des Mindestabstandes vom 1,5 Metern zwischen Personen unterschiedlicher Hausstände dringend empfohlen.“ 3️⃣ Sport § 2 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: Bis zum Ablauf des 30. November 2020 ist der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen für den Freizeit- und Arbeit für Sportbetrieb untersagt. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur gestattet, sofern ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde legt und die Empfehlungen des Robert Koch- Instituts zurückgehende beachtet werden. Der Sportbetrieb ist ferner gestattet zur Vorbereitung auf und die Abnahme von Einstellungstest, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildung und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist. Zuschauer sind nicht gestattet. 4️⃣ Gaststätten, Übernachtungsbetriebe,Bars, Schankwirtschaften, Kneipen und ähnliche Einrichtungen Gewerbetreibende, die Speisen u. Getränken zur Abholung u. Lieferung anbieten, sollten § 4 in der beigefügten aktuellen Form komplett lesen. Verkehrsrechtlicher Hinweis – Sperrung OD Lindenhof v. 04. – 05.11.2020 🚧 Die Ortsdurchfahrt Lindenhof ist am 04.11.2020. und 05.11.2020 wegen der Durchführung eines Schwertransportes gesperrt. ⚠️ Wichtiger Hinweis: Ab Mitte November ist eine Überführung dieses Newsletters auf den „Digitalen Dorfplatz“ geplant. ⬇️📲 Download-Möglichkeiten "Digitaler Dorfplatz" Crossiety-App im AppStore oder bei Google Play über https://www.crossiety.ch herunterladen oder www.crossiety.app im Browser aufrufen. Viele Grüße aus dem Rathaus. #HatzfeldBleibtGesund 🍀☀️