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Aufruf zum verantwortungsvollen 1. August-Feiern

Der 1. August steht vor der Tür und mit ihm die Vorfreude auf das alljährliche Feuerwerk. Lasst uns diesen besonderen Tag mit Rücksichtnahme und Verantwortung geniessen!

Gemäss dem Reglement über die öffentliche Ruhe und Ordnung (RRUO) §25 ist das Abbrennen von Feuerwerk nur am 31. Juli und am 1. August sowie in der Silvesternacht erlaubt. Lasst uns dies respektieren und gemeinsam dafür sorgen, dass dieser Anlass für alle ein freudiges Erlebnis wird. Kein Feuerwerk vor dem 31. Juli oder nach dem 1. August – damit schützen wir die Ruhe unserer Nachbarschaft und unserer Tierwelt.

Lasst uns auch bewusst auf den Einsatz von Knallkörpern und Feuerwerk mit lauten Knalleffekten zu Unzeiten verzichten. Denn ein harmonisches Miteinander ist uns wichtig und das erreichen wir, indem wir aufeinander Rücksicht nehmen.

Nach dem Feuerwerk ist vor dem Aufräumen: Bitte entsorgen Sie die abgebrannten Feuerwerksrück-stände ordnungsgemäss, um unsere Umwelt sauber zu halten.

Die offizielle Aescher 1. August-Feier findet übrigens ab 17.30 Uhr auf dem Mühleplatz statt.

Gemeinsam können wir den Bundesfeiertag zu einem wunderbaren Fest für alle machen! Danke für die Unterstützung und Rücksichtnahme!

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