Anzeigepflicht bei der Niederschlagswassergebühr
Umgebaut? Angebaut? Neu gebaut?
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Gemeinde Neckartenzlingen nach § 46 Abs. 5 der Abwassersatzung, Änderungen der versiegelten Flächen bzw. der Versiegelungsarten mitzuteilen sind.
Bitte teilen Sie uns die neu versiegelten Flächen bzw. die entsiegelten Flächen unter Angabe der Versieglungsart mit. Die Flächen sind in einem Lageplan Maßstab 1:500 oder 1:1000 einzutragen.
Änderungen werden gemäß § 40a Abs. 1 Abwassersatzung ab dem 01.01. des Folgejahres berücksichtigt, da für die Flächenberechnung der Zustand zu Beginn des Veranlagungszeitraums maßgebend ist.
Bei Unterlassen der Anzeige kann die Gemeinde die Berechnungsgrundlage schätzen.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.