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Pilzkontrolle

Wie die Statistik zeigt, befinden sich unter dem Sammelgut ungeniessbare oder in geringem Ausmass auch giftige Pilze. Deshalb empfehlen wir Ihnen auch dieses Jahr, die Dienste der amtlichen Pilzkontrolleure in Anspruch zu nehmen:

Die Gemeinden sind verpflichtet, Ihren EinwohnerInnen unentgeltlich eine amtliche Pilzkontrollstelle anzubieten. Für die Gemeinde Bonstetten ist zuständig:

 

Herr Bernhard Adamski, Bruggenmattweg 3, 8906 Bonstetten, 044 700 32 80
Termine nach vorgängiger telefonischer Vereinbarung immer möglich.

 

Hinweise

In den ersten zehn Tagen des Monats ist es im Kanton Zürich verboten, Pilze zu sammeln.
Im Kanton Zürich darf täglich pro Person höchstens ein Kilogramm Pilze gesammelt werden.
Die Pilze müssen der Kontrolle gereinigt sowie ganz (Pilze mit Hut und Stiel) vorgelegt werden.
Es dürfen nur Pilze, die man kennt, gepflückt werden. Bringen Sie im Zweifelsfall ein Muster der Kontrollstelle.
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