Schutzkonzept Gemeindeversammlungen

Der Gemeinderat hat für die bevorstehenden Gemeindeversammlungen vom 20. November das notwendige Schutzkonzept erarbeitet. Es sind folgende Regeln zu beachten:
• Bei Anzeichen von Krankheitssymptomen ist auf die Teilnahme an den Gemeindeversammlungen zu verzichten.
• Alle Personen halten einen Abstand von mindestens 1.5 Meter zueinander ein, ausser bei Personen desselben Haushalts (letzteres gilt nur, falls die Teilnehmerzahl das Fassungsvermögen übersteigt und zusätzliche Stühle aufgestellt werden müssen).
• Die Teilnehmenden sind angehalten, sich beim Eintreffen bei der Mehrzweckhalle Sarmenstorf sowie beim Verlassen des Versammlungslokals die Hände zu desinfizieren. Es wird ausreichend Desinfektionsmittel durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt.
• Die Teilnehmenden werden gebeten, ihre Telefon-/Handynummer vorgängig auf dem Stimmrechtsausweis einzutragen (Einwohnergemeinde und Ortsbürgergemeinde, wenn Ortsbürger/in).
• Mitglieder des Samaritervereins kontrollieren vor dem Betreten den Stimmrechtsausweis (allenfalls Ergänzung mit Telefon-/Handynummer), sind bei der Desinfizierung behilflich und verteilen – wenn nötig – Schutzmasken.
• Der/Die Stimmrechtsausweis/e muss/müssen den Stimmenzählern im Foyer des Versammlungslokals abgegeben werden.
• Für Pressemitglieder und Gäste sind zwingend die Kontaktdaten zu registrieren. Diese haben sich vorgängig schriftlich anzumelden.
• Für die Mitglieder der Finanzkommission, die angemeldeten Pressevertreter/innen und allenfalls gemeldete Gäste werden Plätze reserviert.
• Es gibt keine «freie Platzwahl», d.h. die Teilnehmenden haben nach sich in der Reihenfolge ihres Erscheinens – von vorne nach hinten – zu platzieren. Die Anweisungen der Gemeinderäte, Mitarbeitenden, Stimmenzähler sind zu beachten.
• Der Gemeinderat führt über die Besucher/innen und deren Kontaktdaten eine Liste, welche mindestens 14 Tage nach der Versammlung aufzubewahren und im Quarantänefall den kantonalen Behörden zu übergeben ist.
• Ab 100 Personen werden Sektoren gebildet.
• Die Stimmenzähler tragen im Innen- und Aussenbereich des Versammlungslokals permanent eine Maske, da bei der Verrichtung ihrer Arbeit der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
• Für alle Teilnehmer/innen gilt eine Maskenpflicht, sofern die Betroffenen keine medizinischen Ausnahmebewilligungen vorlegen.
• Die Gemeinde stellt allen Teilnehmenden eine Maske zur Verfügung.
• Wer eine Wortmeldung abgeben möchte, meldet sich per Handzeichen. Daraufhin wird eine Mitarbeitende oder ein/e Stimmenzähler/in das Mikrofon für die Wortmeldung bringen. Das Mikrofon wird nach jeder Wortmeldung desinfiziert.
• Jedes Mitglied des Gemeinderats sowie die Gemeindeschreiberin sind an einem separaten Tisch platziert. Für die Desinfektion des Mikrofons des Gemeinderats ist der Hauswart zuständig.
• Auf die Durchführung eines Apéros im Nachgang an die Versammlungen wird verzichtet.
• Nach der Versammlung ist das Versammlungslokal von hinten nach vorne, Reihe für Reihe, in geordneten Abständen zu verlassen.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis für die Einhaltung der Vorschriften bzw. Regeln.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeinfos Sarmenstorf veröffentlicht.