Abstimmung vom 29. November 2020

Wer ist stimmberechtigt?
Alle Schweizerbürgerinnen und -bürger, die am Abstimmungs- oder Wahltag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, können ab Anmeldedatum in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten abstimmen/wählen. Für Gemeindeabstimmungen und -wahlen gilt eine Karenzfrist von 3 Monaten seit der Anmeldung.

Wie stimme ich ab?

An der Urne:
Gemeindeverwaltung Krattigen, Dorfplatz 2, 3704 Krattigen
Öffnungszeiten: Abstimmungssonntag, 10.00 - 11.00 Uhr

Brieflich:
- Einwurf in den bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung bis spätestens am Wahl-/Abstimmungssonntag, 09.30 Uhr
- Abgabe direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung zu den Öffnungszeiten
- Per Postaufgabe

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
- ein anderes als das amtliche Antwortkuvert verwendet wird und dieses nicht zugeklebt ist,
- die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis fehlt,
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält,
- das Antwortkuvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft.

Beachten Sie bitte, dass Wahl- oder Stimmzettel immer handschriftlich ausgefüllt werden müssen - egal ob die Stimme brieflich oder an der Urne abgegeben wird. Dies gilt nicht bei den vorgeschriebenen Wahlzettel für Nationalrats-, Grossrats- oder Gemeinderatswahlen.

Stimmmaterial nicht erhalten oder verloren - was nun?
Ein Duplikat der Ausweiskarte sowie das Stimm- und/oder Wahlmaterial kann jeweils bis am Freitag, 17.00 Uhr, vor dem Abstimmungswochenende bei der Gemeindeverwaltung verlangt werden. Sie müssen die Unterlagen persönlich abholen und entweder den Niederlassungsausweis oder einen Personalausweis (Pass oder ID) mitbrin

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Krattigen veröffentlicht.