Öffentlich
Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen hat das
kantonale Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über Geldspiele und die zugehörige Verordnung auf den 1. November 2020 in Vollzug gesetzt.
Ab diesem Datum unterstehen deshalb Tombola- und Lottoveranstaltungen nicht mehr der Bewilligungspflicht, sofern sie von einem Verein oder einer
gemeinnützigen Stiftung durchgeführt werden.
Auch die Bewilligungsgebühr entfällt grundsätzlich. Tombola- und Lotterieveranstaltungen mit einer Plansumme über CHF 50‘000 unterstehen der
Bewilligungspflicht durch den Kanton St. Gallen.