Aufhebung einer Planungszone

Aufhebung einer Planungszone

Gestützt auf Art. 27 des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) und Art. 43 ff des Planungs- und Baugesetzes (PBG; NG 611.1) hat der Gemeinderat Wolfenschiessen folgende Planungs­zone aufgehoben:

Perimeter der Planungszone

Der Perimeter der aufgehobenen Planungszone umfasst folgende Parzellen:
- Parzelle 527, Humligenstrasse 4 + 6
- Parzelle 567, Eyacher
- Parzelle 640, Widderfeld 4
- Parzelle 797, Geissmattlistrasse 16
- Parzelle 871, Schwybogenstrasse 8
- Parzelle 1319, Allmendstrasse 6 + 10
- Parzelle 1357, Allmendstrasse 14

Öffentliche Auflage

Der Beschluss des Gemeinderates bezüglich Aufhebung der Planungszone liegt ab 30. August 2023 während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Wolfenschiessen öffentlich auf und tritt mit der öffentlichen Auflage in Kraft.

Rechtsmittel

Gegen die Aufhebung der vorliegenden Planungszone kann gemäss Art. 45 PBG während der Auflagefrist beim Regierungsrat Nidwalden, Dorfplatz 2, Postfach, 1246, 6371 Stans schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Die Be­schwerde hat keine auf­schiebende Wirkung.

Wolfenschiessen, 30. August 2023

GEMEINDERAT WOLFENSCHIESSEN
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