Aufhebung einer Planungszone
Aufhebung einer Planungszone
Gestützt auf Art. 27 des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) und Art. 43 ff des Planungs- und Baugesetzes (PBG; NG 611.1) hat der Gemeinderat Wolfenschiessen folgende Planungszone aufgehoben:
Perimeter der Planungszone
Der Perimeter der aufgehobenen Planungszone umfasst folgende Parzellen:
- Parzelle 527, Humligenstrasse 4 + 6
- Parzelle 567, Eyacher
- Parzelle 640, Widderfeld 4
- Parzelle 797, Geissmattlistrasse 16
- Parzelle 871, Schwybogenstrasse 8
- Parzelle 1319, Allmendstrasse 6 + 10
- Parzelle 1357, Allmendstrasse 14
Öffentliche Auflage
Der Beschluss des Gemeinderates bezüglich Aufhebung der Planungszone liegt ab 30. August 2023 während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Wolfenschiessen öffentlich auf und tritt mit der öffentlichen Auflage in Kraft.
Rechtsmittel
Gegen die Aufhebung der vorliegenden Planungszone kann gemäss Art. 45 PBG während der Auflagefrist beim Regierungsrat Nidwalden, Dorfplatz 2, Postfach, 1246, 6371 Stans schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
Wolfenschiessen, 30. August 2023
GEMEINDERAT WOLFENSCHIESSEN
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