Verlängerung einer Planungszone

Verlängerung einer Planungszone

Gestützt auf Art. 27 des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) und Art. 43 ff des Planungs- und Baugesetzes (PBG; NG 611.1) hat der Gemeinderat Wolfenschiessen folgende Planungs­zone verlängert:

Planungsabsicht

Der Gemeinderat will mit der Verlängerung der Planungszone sicherstellen, dass im Rahmen der laufenden Revision der Nutzungsplanung die Nutzung der entsprechenden Parzellen über­dacht und eine Neuzuweisung diskutiert werden kann. Deshalb weist er verschiedene Parzellen (oder Teile davon) der Planungszone zu. Es sind insbesondere Flächen, die seit vielen Jahren nicht be­plant wur­den und somit dazu beitragen, dass keine Neueinzonungen an geeigneter Stelle reali­siert wer­den können.

Perimeter der Planungszone

Der Perimeter der Planungszone umfasst folgende Parzellen oder Teile davon:
- Parzelle Nr. 525, Alter Postplatz
- Parzelle Nr. 1311, Schwandacher
- Parzelle Nr. 1376, Dorfstrasse 3
Die Abgrenzung der Planungszone richtet sich nach den aufgelegten Plänen.

Rechtswirkung

Im Gebiet der Planungszone werden für die Dauer der Planungszone grundsätzlich keine Bau­be­willigungen erteilt. Für Planungs- und Projektierungskosten, die während der Zeit der Pla­nungszone anfallen, übernimmt die Gemeinde Wolfenschiessen keine Haftung.

Dauer der Planungszone

Die Planungszone wurde ursprünglich auf drei Jahre, d.h. vom 21. Oktober 2020 bis 21.Oktober 2023 festgelegt. Da die Notwendigkeit der Planungszone weiterhin gegeben ist, hat der Gemeinderat die Geltungsdauer der Planungszone um zwei Jahre bis 21. Oktober 2025 verlängert.

Öffentliche Auflage

Der Beschluss des Gemeinderates bezüglich Verlängerung der Planungszone und die Pläne, welche die Parzellen bezeichnen, liegen ab 30. August 2023 während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Wolfenschiessen öffentlich auf und treten mit der öffentlichen Auflage in Kraft.

Rechtsmittel

Gegen die Verlängerung der vorliegenden Planungszone kann gemäss Art. 45 PBG während der Auflagefrist beim Regierungsrat Nidwalden, Dorfplatz 2, Postfach, 1246, 6371 Stans schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Die Be­schwerde hat keine auf­schiebende Wirkung.

Wolfenschiessen, 30. August 2023

GEMEINDERAT WOLFENSCHIESSEN
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