Landkreis verlängert Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

Die seit Anfang Juli geltende Rechtsverordnung, die die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern untersagt, wird bis 30.09.2023 verlängert.

Die Rechtsverordnung untersagt das Schöpfen „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen, den sogenannte Gemeingebrauch. Die Entnahme mittels einer Pumpe ist unabhängig der Rechtsverordnung ohne wasserrechtliche Erlaubnis verboten. Ebenfalls reglementiert ist die Entnahme größerer Wassermengen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist: in den Auflagen ist ein Pegel festgesetzt, unterhalb dessen die Wasserentnahme untersagt ist.

Die Pegel im Landkreis können auf der Homepage der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg abgefragt werden (www.hvz.baden-wuerttemberg.de).

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.