Dienstleistungen Notariat
Seit dem 1. Januar 2023 ist das revidierte Schweizerische Erbrecht in Kraft, wodurch sich einige Änderungen ergeben haben. Gestützt darauf kann es notwendig werden, bestehende Verfügungen von Todes wegen (Erbverträge, Testamente) zu überprüfen, ob sie unter dem Blickwinkel des revidierten Erbrechtes den Wunsch des Erblassers noch korrekt abdecken.
Als kompetente Notarin steht Ihnen Heidi Betschart mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung zur Verfügung. Sie begleitet Sie professionell und zuverlässig bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – sei es bei der Überprüfung bestehender oder bei der Verfassung neuer letztwilliger Verfügungen. Auch bei der Ausarbeitung von Vorsorgeaufträgen oder bei der Erstellung von gesellschaftsrechtlichen Urkunden ist sie Ihnen gerne behilflich.
Sie nimmt sich gerne Zeit für Ihre Anliegen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Unsere Notarin freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme unter heidi.betschart@menzingen.ch oder 041 757 22 80.