Zonenplanänderung Boden. Öffentliche Auflage

Die Malermeister Forderkunz GmbH ersucht um Umzonung der bestehenden Zweigeschossigen Wohnzone B (W2B) auf den Parzellen Nrn. 1645 und 469. Die Umzonung steht im Zusammenhang mit dem anstehenden Standortwechsel des Betriebs der Malermeister Forderkunz GmbH sowie der Schaffung von zusätzlicher Gewerbefläche im Gemeindegebiet. Um die Rahmenbedingungen für das Projekt zu realisieren, sind folgende Anpassungen am Zonenplan vorgesehen: Auf der Parzelle Nr. 1645 wird die bestehende Wohnzone in die Gewerbezone umgewandelt. Auf der Parzelle Nr. 1929 werden 119 m2 in die Gewerbezone aufgenommen und auf der Parzelle Nr. 469 deren 327 m2.

Das Änderungsgesuch wurde kantonal vorgeprüft, die öffentliche Mitwirkung gemäss Art. 6 der Verordnung zum Baugesetz ist erfolgt. Gestützt auf das Baugesetz Art. 11 und die Verordnung zum Baugesetz Art. 6 wird die Zonenplanänderung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage dauert vom 7. September bis 9. Oktober 2023. Während dieser Zeit können die entsprechenden Akten im Gemeindehaus, Dorfstrasse 1 (Anmeldung beim zentralen Schalter, 1. Stock), Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Einwohnergemeinde Engelberg oder auf dem Digitalen Dorfplatz von Crossiety einsehbar. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist an den Einwohnergemeinderat Engelberg, Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, einzureichen.

Zur Publikation auf der Homepage der Einwohnergemeinde mit allen Unterlagen gelangen Sie mit folgendem Link: https://www.gde-engelberg.ch/aktuellesinformationen/1948285

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