Gerichtsurteil des Verwaltungsgericht zu Gesamtschule in Roxel ist enttäuschend

Liebe Havixbeckerinnen und Havixbecker,
heute nach einer langen Verhandlungsrunde hat das Verwaltungsgericht Münster die Bezirksregierung verpflichtet, den Ratsbeschluss der Stadt Münster vom 14. Juni 2022 zur Neuerrichtung einer dritten städtischen Gesamtschule mit vier Zügen in gebundener Ganztagsform am Standort des Schulzentrums in Münster-Roxel zum Schuljahr 2024/2025 zu genehmigen.
Im Licht der Verhandlung, an der Bürgermeisterin Dirks und ich als Beigelande vertreten waren, bin ich von dieser Entscheidung völlig überrascht. Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts ließt sich, als hätte ich an einer anderen Veranstaltung teilgenommen. Ich bin enttäuscht und traurig. Offensichtlich ist für das Gericht, eine Gefährdung der AFG nicht ersichtlich.
Wir hingegen, die Stadt Billerbeck und die Gemeinde Havixbeck, befürchten, dass demnächst einige Schülerinnen und Schüler nach Roxel gehen könnten, die uns dann für die erforderliche 6-Zügigkeit fehlen würden.
Auch die Bezirksregierung ist mit ihren eigenen Berechnungen zu einer solchen Auffassung gekommen und hat die Anträge der Stadt daher abgelehnt.
Unabhängig oder wir jetzt ggf. noch weitere Rechtsmittel einlegen wollen, heißt es jetzt aber erst recht: Ärmel hochkrempeln und die äußeren Rahmenbedingungen für die AFG im Rahmen unserer Möglichkeiten weiter zu verbessern, so dass sie ihren guten Ruf ausbauen kann und eine attraktive Schule bleibt. Das werden wir jetzt gemeinsam angehen. Ich habe da auch großes Vertrauen in unseren Schulleiter und sein ganzes Team.

Ihr/Euer
Jörn Möltgen