Landratsamt vereinheitlicht Öffnungszeiten
Ludwigsburg. Mit einem Plus an Bürgerfreundlichkeit startet das Landratsamt Ludwigsburg in den September. Ab diesem Monat gelten für fast alle Bereiche der Kreisverwaltung einheitliche Öffnungszeiten. Dezernent Andreas Eschbach spricht im Interview über die Neuerung.
Herr Eschbach, wie kam es, dass das Landratsamt Ludwigsburg so viele unterschiedliche Öffnungszeiten hatte?
Das Landratsamt Ludwigsburg hat eine Vielzahl von Fachbereichen mit unterschiedlichen Dienstleistungsangeboten. Dadurch kam es in der Vergangenheit in einzelnen Bereichen zu ganz unterschiedlichen Öffnungszeiten. Dies war für unsere Bürgerinnen und Bürger unbefriedigend, weshalb nun die Öffnungszeiten weitgehend vereinheitlicht werden. Es wird aber auch künftig abweichende Öffnungszeiten geben, zum Beispiel in Fachbereichen mit hohem Beratungsbedarf oder hohem Antragsaufkommen wie bei der Kfz-Zulassung oder Fahrerlaubnis. Weiterhin können die Fachbereiche natürlich auch weiterhin zusätzlich individuelle Termine mit den Bürgerinnen und Bürgern vereinbaren.
Unser Ziel ist es, die Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung stets zu optimieren. Deshalb schaffen wir nun mehr Klarheit bei unseren Öffnungszeiten.
Ab 1. September 2023 gelten nun für fast alle Bereiche einheitliche Öffnungszeiten. Das heißt konkret?
Von Montag bis Freitag hat die Kreisverwaltung von 8:30 bis 12 Uhr geöffnet; zusätzlich ist am Montagnachmittag von 13:30 bis 15:30 Uhr und am Donnerstagnachmittag von 13:30 bis 18 Uhr offen.
Diese allgemeinen Öffnungszeiten gelten nun auch für die Außenstelle in Vaihingen, die Bereiche Abfallgebühren, Gewerbeaufsicht, Wald, den Bereich Landwirtschaft mit dem Ernährungszentrum, die Tierzucht in Stuttgart sowie die Bereiche Straßen, Gesundheit und Verbraucherschutz, den Sozialpsychiatrischen Dienst Ludwigsburg, die Kreismedienzentren Ludwigsburg und Vaihingen, die Schiller-Volkshochschule Ludwigsburg (ab Semester 24A) und die Vermessung.
Wo und warum gibt es weiterhin Ausnahmen von diesen Öffnungszeiten?
Wir haben in den Bereichen Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Asyl, im Bereich Ausländerbehörde und Staatsangehörigkeitswesen, im Jobcenter, der AVL, bei den Straßenmeistereien, sowie beim BAföG und Wohngeld weiterhin gesonderte Öffnungszeiten. Das ist aufgrund der speziellen Anforderung an die Aufgabenerledigung notwendig – beispielsweise, wenn längere Beratungstermine erforderlich sind.
Für eine effiziente Planung kann so die Terminlänge an den jeweiligen Beratungsanlass angepasst werden. Dadurch können lange Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger vermieden werden.
Zudem gibt es, wie schon erwähnt, natürlich die Möglichkeit, konkrete Termine außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten zu vereinbaren.