Abschlagszahlung für Wasser- und Abwassergebühren

Am 30. September 2023 ist die dritte Abschlagszahlung 2023 für die Wasser- und Abwassergebühren zur Zahlung fällig. Diese wurde anhand des Vorjahresverbrauchs ermittelt und ist der Jahresendabrechnung 2022 zu entnehmen. Für die Abschlagszahlung ergeht kein separater Bescheid!

Sofern uns eine gültige Einzugsermächtigung (SEPA-Basislastschriftmandat) vorliegt, ziehen wir die Forderung von Ihrem Konto ein. Andernfalls bitten wir Sie, für eine rechtzeitige Zahlung zu sorgen, um unnötige Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

Vordrucke für die Erteilung eines Lastschriftmandats finden Sie auf unserer Webseite unter https://service.neckartenzlingen.de/online-dienste/formulare-rathaus

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