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Die neue, vom 1. bis 20. Dezember 2020 gültige Corona-Schutzverordnung schränkt die Durchführung von Bildungsangeboten weiterhin stark ein. Davon sind, soweit uns bekannt, alle Angebote der Kolpingsfamilien und Bezirksverbände betroffen. Für die Kolpingsfamilien und -bezirke heißt das: Die Stühle in den Seminarräumen der Kolpinghäuser, Pfarrheime etc. bleiben auch im Dezember leer. Alle Bildungsveranstaltungen müssen in diesem Zeitraum abgesagt werden. Sie sind auch nicht unter Einhaltung der Abstands-, Hygiene- und Maskenregeln durchführbar. Online-Angebote sind davon nicht betroffen. Hier der Auszug aus der Verordnung: „Ausbildungs- und berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsangebote einschließlich kompensatorischer Grundbildungsangebote sowie Angebote, die der Integration dienen, und Prüfungen … sind unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a zulässig. Andere Bildungsangebote sind untersagt.“ (§ 7 Absatz 1) Bitte setzt die Verordnung entsprechend um. Wir hoffen, dass im neuen Jahr wieder etwas mehr möglich sein wird. (Foto: Pixabay) #kolpingdvpb