Neufassung der Corona Hauptverordnung

Die Landesregierung hat gestern die Neufassung der CoronaVO notverkündet, welche am heutigen Dienstag, 01.12.2020 in Kraft tritt.

Folgende Regelungsinhalte wurden beschlossen:

* Maskenpflicht:
Weitere Ausweitung der Maskenpflicht, u. a. gilt die Maskenpflicht verpflichtend vor Ladengeschäften sowie auf den diesen räumlich zugeordneten Parkflächen .

* Ansammlungen und private Veranstaltungen:
Nach Abs. 1 Nr. 2 darf sich eine Person (Ausgangsperson) mit Angehörigen aus dem eigenen Haushalt und mit den Angehörigen aus einem weiteren Haushalt sowie mit Verwandten in gerader Linie treffen, sofern sich insgesamt nicht mehr als 5 Personen treffen. Kinder dieser Haushalte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (d.h. einschließlich 14 Jahre) werden hierbei nicht mitgezählt. Die Person (Ausgangsperson) selbst oder die Angehörigen aus dem weiteren Haushalt bzw. Verwandten in gerader Linie dürfen – im Rahmen der zulässigen 5 Personen – jeweils ihre Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mitbringen. Das bedeutet, dass die Personen auch aus mehr als zwei Haushalten kommen können, wenn die oben genannten Kriterien zutreffen.

* Während der Weihnachtsfeiertage – in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 – sind Ansammlungen und private Veranstaltungen nur gestattet mit insgesamt nicht mehr als 10 Personen aus verschiedenen Haushalten; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Darüber hinaus ist es in dieser Zeit ebenfalls gestattet entsprechende Übernachtungen zu Familienbesuchen in Beherbergungsbetrieben (Hotels etc.) wahrzunehmen.

* Betriebsuntersagungen und Einschränkungen von Einrichtungen:
Die ursprünglichen Betriebseinschränkungen des November-Lockdowns wurden weitestgehend in die neue CoronaVO überführt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite:
https://www.neckartenzlingen.de/buergerservice-politik/aktuelles-zum-thema-corona

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.