Änderung der Kantonalen Hundegesetzgebung (HHG) per 1. Januar 2024

Am 1. Januar 2024 wird die revidierte kantonale Gesetzgebung über die Hundehaltung (HHG und HHR) in Kraft treten. Diese Gesetzesänderung wird mehrere Auswirkungen haben, unter anderem müssen neue Hundehalter*innen einen Theoriekurs absolvieren. Zudem muss jeder im Kanton FR ab dem 1. Januar 2024 neu gehaltene Hund mit seinem Hundehalter / seiner Hundehalterin einen Test zur Beurteilung der Führbarkeit bestehen.

Nachstehend finden Sie einen zusammenfassenden Flyer bezüglich Anschaffung eines neuen Hundes ab dem 1. Januar 2024.

Für weitere Informationen können Sie auch die Website https://www.fr.ch/de/alltag/heimtiere/hunde besuchen.

Über die Seite der Hundeausbildner*innen https://www.fr.ch/de/alltag/heimtiere/hundeausbildnerinnen-und-hundeausbildner wird eine Liste mit den anerkannten Hundeausbildner*innen sowie das Ablaufschema der Beurteilung der Führbarkeit zur Verfügung stehen.
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