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Rücksicht beim Abstellen von E-Zweirädern

Leider sorgen falsch abgestellte E-Zweiräder von Sharing-Anbietern immer wieder für Unmut – sie stehen nicht nur im Weg, sondern stellen auch ein Sicherheitsrisiko dar. Deshalb wird um Rücksicht beim Abstellen von E-Trottinetten, E-Rollern oder E-Bikes gebeten. Diese dürfen überall dort abgestellt werden, wo auch Fahrräder parkiert werden dürfen. Die Schweizer Verkehrsregelverordnung besagt «Fahrräder dürfen auf dem Trottoir abgestellt werden, sofern für die Fussgänger ein mindestens 1.50 m breiter Raum frei bleibt.»

Rückmeldungen zu falsch abgestellten E-Rollern des Anbieters Go Green City können unter help@go-greencity.ch oder direkt beim Betriebsleiter Adelin Sandu (ade.sandu@go-greencity.ch, Tel. 076 450 77 68) gemeldet werden.

Weitere Informationen zu E-Zweirädern bieten die «Vorschriften über Zulassung und Betrieb von Motorfahrrädern, langsamen E-Bikes, E-Trottinetten und Elektro-Rikschas» des Bundesamts für Strassen ASTRA. Mehr zur Aescher E-Mobilität gibt’s auf hier https://www.aesch.bl.ch/emobilitaet.

Wir danken für die Rücksichtnahme!

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus der Gemeindeverwaltung Aesch veröffentlicht.