Landratsamt verschärft Corona-Maßnahmen ab 11. Dezember
Nachdem der Landkreis Lörrach drei Tage in Folge die 7-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen überschritten hat, wird zum Freitag, 11. Dezember, - wie das Landratsamt informiert - eine erweiterte Allgemeinverfügung in Kraft treten.
Als neue Maßnahme kommt nun ergänzend eine Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr hinzu. Ausnahmen gibt es nur bei triftigen Gründen. Dazu zählen unter anderem berufliche Tätigkeiten, Arztbesuche oder die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen.
Für den Einzelhandel gilt mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung darüber hinaus eine Untersagung von besonderen Verkaufsaktionen (z.B. Räumungs- oder Schlussverkäufe, besondere Rabattaktionen), bei denen unter anderem aufgrund des Eventcharakters oder des erwarteten zusätzlichen Publikumsverkehrs ein größerer Zustrom von Menschen erwartet werden kann.
Ebenfalls neu hinzu kommt nach Maßgabe des Landes die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Baustellen auch im Freien, soweit der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann.
Die bereits seit Anfang Dezember bestehenden Beschränkungen gelten weiterhin. Die Verfügung gilt zunächst bis 21. Dezember. Sollte die 7-Tages-Inzidenz bis dahin an fünf Tagen in Folge den Wert von 200 unterschreiten, werden die Maßnahmen vorzeitig aufgehoben.
Weitere Informationen unter: https://www.rheinfelden.de/de/aktuell/Staedtische-Nachrichten/Staedtische-Nachricht?view=publish&item=article&id=7650