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Dank guter Sicht Unfälle vermeiden

Gemäss der Verordnung über den Abstand von Mauern, Einfriedungen und Pflanzen von Strassen hat jeder Grundeigentümer die Pflicht, Bäume, Büsche und Hecken in seinem Garten so zurückzuschneiden, dass sie weder den Verkehr noch den Strassenunterhalt behindern.

Warum müssen Bäume, Büsche, Hecken, Sträucher zurückgeschnitten werden?

Nebst der optischen Erscheinung ist es vor allem die Sicherheit, welche es nötig macht, die Pflanzen regelmässig unter der Schere zu halten.

Pflanzen, welche in den Strassenraum ragen, behindern die Sicht der Verkehrsteilnehmenden. Vor allem für Kinder kann dies eine grosse Gefahr darstellen, indem Sie vom Automobilisten zu spät oder gar nicht gesehen werden oder die Kinder auf die Fahrbahn ausweichen müssen, weil das Trottoir versperrt ist.

Ausserdem behindern zu grosse Pflanzen den Unterhalt. Strassenreinigung, Reparaturen und Schneeräumung können nur ordnungsgemäss durchgeführt werden, wenn der Zugang ungehindert möglich ist.

Bitte schneiden Sie Ihre Bäume, Sträucher Büsche und Hecken auch zurück, wenn diese die Strassenlaternen, Hydranten, Verkehrsschilder, Strassentafeln, Hausnummern etc. verdecken.

Bitte schneiden Sie Ihre Pflanzen bis spätestens Ende Oktober zurück.
Die Gemeinde führt anschliessend Kontrollen durch und macht auf problematische Stellen aufmerksam. Die Besitzer der Liegenschaft erhalten dann eine letzte Frist, den ordnungsgemässen Zustand herzustellen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, wird die Gemeinde die notwendigen Arbeiten auf Kosten des Eigentümers veranlassen.

Bei allfälligen Verkehrsunfällen durch Sichtbehinderung kann der Grundeigentümer zur Rechenschaft gezogen werden. Der Gemeinderat bittet auch die Landwirte, diese Vorschriften beim Getreide (Mais) und bei Wiesen einzuhalten.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Aus dem Gemeindehaus Eglisau veröffentlicht.