Einrichtung Notbetreuung

Liebe Eltern,

nach der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder hat die Landesregierung Baden-Württemberg die
Schließung aller Kindergärten und Schulen bis einschließlich 8. Januar 2021
beschlossen. Eine Notbetreuung wird jedoch eingerichtet.

Nach den aktuell vorliegenden Informationen haben Eltern einen Anspruch auf eine Notbetreuung, wenn die Arbeitgeber beider Elternteile (im Falle von Alleinerziehenden der Arbeitgeber) eine Unabkömmlichkeit bestätigen. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen.

Anmeldungen für die Notbetreuung wird wie folgt angeboten:
- Für die Notbetreuung am 16., 17. und 18.12.2020 bis spätestens 15.12.2020, 14 Uhr
- Für die Notbetreuung am 21. und 22.12.2020 bis spätestens 17.12.2020, 14 Uhr
- Für die Notbetreuung am 04./05./07. und 08.01.2021 bis spätestens 21.12.2020, 14 Uhr

Die Notbetreuung wird in der jeweiligen Einrichtung, die Ihr Kind besucht stattfinden.

Bitte beachten Sie, dass während der Ihnen bereits bekannten Schließtage der
einzelnen Einrichtungen keine Notbetreuung angeboten wird.

Ich möchte Sie bitten, bei der formlosen Anmeldung die konkret gewünschten
Betreuungszeiten anzugeben und die Unabkömmlichkeit durch das beiliegende
Formblatt von Ihrem Arbeitgeber bestätigen zu lassen.
Sollten die Anmeldungen die rechtlich zur Verfügung stehenden Notbetreuungsplätze überschreiten, behalten wir uns vor, von den Eltern weitergehende Bestätigungen (beispielsweise zur Systemrelevanz der Arbeitsplätze) vorlegen zu lassen und ggf. Anmeldungen abzulehnen.
Die betreffenden Eltern werden durch die Einrichtungsleitung nach Ablauf der Anmeldefrist informiert, ob die gewünschte Notbetreuung durchgeführt werden kann oder nicht.

Es ergeht jedoch der dringende Aufruf, die Notbetreuung grundsätzlich nur in
absoluten Ausnahmefällen in Anspruch zu nehmen. Die Kontakte sollten gerade in der aktuellen Pandemiephase grundsätzlich reduziert werden. Dies gilt auch für den Kindergartenbereich.

Wir weisen darauf hin, dass die Anmeldung unter Vorbehalt des Erlasses der
entsprechenden Verordnungen stehen.

Die Anmeldung kann direkt im Briefkasten des Rathauses, Planstraße 2, eingeworfen werden oder direkt an rathaus@neckartenzlingen.de gesandt werden.

Die Gemeindeverwaltung wird die eingegangenen Anträge prüfen und die
entsprechende Notgruppen in der jeweiligen Einrichtung organisieren. Daher schicken Sie Ihr/e Kind/er bitte nicht eigenmächtig in eine Einrichtung, sondern warten die Rückmeldung der Gemeindeverwaltung mit weiteren Informationen ab.

Weiterhin bitten wir Sie sich über den Link: https://km-bw.de und auf unserer
Homepage: www.neckartenzlingen.de (in der extra Sparte unter Bürgerservice & Politik) über die aktuellen Informationen des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zu informieren.

Ihre
Melanie Braun
Bürgermeisterin

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