🚨Aktuelle Information – Auslegungshinweise zur CoKoBeV v. 16.12.2020
Liebe Hatzfelderinnen und Hatzfelder,
die Auslegungshinweise zur Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) sind veröffentlicht und als Anlage mit den markierten Änderungen zur Vorgängerversion beigefügt. 📜Dies erleichtert die schnelle Suche.
📑 Die grundlegenden Sachverhalte sind mittlerweile weitgehend bekannt u. müssen an dieser Stelle nicht gesondert kommuniziert werden. Dies gilt besonders für den privaten Bereich. 👨👩👧👦
🏬 Anders sieht es jedoch im gewerblichen Bereich aus. Hier sollten im Eigeninteresse die Änderungen und die sich daraus ergebenden spezifischen Möglichkeiten zur Umstellung auf Abhol- und Lieferdienste im Handel geprüft werden.
🌷💐Die Unterschiede zwischen Blumenhandel, Floristen und Friedhofsgärtnereien sind auf Seite 24 definiert. 🎄 Weihnachtsbaumverkauf ist in jedem Fall erlaubt.
🏨 Übernachtungen im Zwecke von Familenbesuchen sind im Zeitraum vom 23. bis 27. Dezember 2020 in Übernachtungsbetrieben möglich. 🍴Hierzu gehört auch die Bewirtung und Verpflegung von Gästen.
🔨 Handwerkstätigkeiten sind weiterhin möglich, solange sie nicht ausdrücklich untersagt sind (S. 32ff).
🗳 An Informationsständen von Parteien und Wählervereinigungen gelten die allgemeinen Regeln für den öffentlichen Raum. Das heißt, Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen oder eines weiteren bekannten Hausstandes bis zu zu einer Gruppengröße von höchstens 5 Personen angehören, sowie die Trageempfehlung einer Mund- Nasen-Bedeckung, wenn nicht aus anderen Gründen eine Maskenpflicht besteht (§1a CoKoBeV > stark frequentierte Verkehrswege, Plätze, Flächen usw.).