Änderung der Corona-Verordnung - gültig ab 18. Dezember

Die Landesregierung hat die zweite Änderungsverordnung der 5. CoronaVO notverkündet. Die Änderungen treten heute, 16. Dezember 2020, in Kraft.

Insbesondere folgende Regelungsinhalte wurden normiert:
* Weitergehende Untersagungen und Einschränkungen von Ansammlungen, Veranstaltungen und Versammlungen
* Sonstige Veranstaltungen (mit festgelegten Ausnahmen) sind untersagt
* Ausgangsbeschränkungen mit Ausnahmen an Tag und Nacht
* Weitergehende Betriebsuntersagungen und Einschränkungen von Einrichtungen
* Verbot von Ausschank und Konsum von Alkohol sowie das Abbrennen pyrotechnischer Gegenständen ist im öffentlichen Raum
* Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bis einschließlich 10.01.2021
* Einschränkungen für Krankenhäuser, Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und ambulante Pflegedienste
* In der Zeit vom 24. bis 26. Dezember 2020 sind alternativ auch private Zusammenkünfte mit vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis zum eigenen Haushalt möglich.
* Im Katalog der Ordnungswidrigkeiten wurden Verstöße gegen die neuen Maßnahmen ergänzt.

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