Information für Hundehalter
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Immer wieder gehen bei der Verwaltung Beschwerden von Mitbürgerinnen und Mitbürgern über freilaufende Hunde und ihre Hinterlassenschaften ein. Wir möchten deshalb alle Hundehalter über Ihre Pflichten nach der Polizeiverordnung Neckartenzlingen informieren:
Freilaufende Hunde
Oft kommt es zu Konflikten, wenn Spaziergänger, Jogger und Radfahrer nicht angeleinten Hunden begegnen.
Alle Hundehalter/innen werden daher gebeten, §14 Absatz 1 der Polizeiverordnung von Neckartenzligen zu beachten. Danach sind Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. „Der will nur spielen“ oder „Der tut niemandem was“ ist hier fehl am Platz. Wir bitten darum, eine Angst vor den Tieren zu respektieren.
Insbesondere außerhalb der Ortschaft, wo zum Wohl Ihrer Hunde keine Leinenpflicht besteht, ist auf Mitbürgerinnen und Mitbürger Rücksicht zu nehmen. Ein nicht angeleinter Hund muss kontrollierbar sein und auf Zuruf sofort kommen. Im Außenbereich darf ein Hund nur dann freigelassen werden, wenn er in Begleitung einer Person ist, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann (§15 Absatz 3 der Polizeiverordnung). Belästigt, gefährdet oder verletzt der Hund jemanden, kann Anzeige erstattet und es können Maßnahmen wie Leinenzwang und Maulkorbpflicht für einzelne Hunde angeordnet werden.
Innerhalb der Ortschaft besteht Leinenpflicht für alle Hunde (§14 Absatz 3 der Polizeiverordnung). Dies bedeutet, dass die Hunde an einer kurzen Leine zu führen sind.
Hundekot
Wir weisen Sie zudem ausdrücklich darauf hin, dass nach §15 der Polizeiverordnung von Neckartenzlingen, Hunde ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichten dürfen. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Auch im Außenbereich sind die Haufen zu beseitigen. Wer sich nicht an diese Vorschrift hält, handelt ordnungswidrig und diese Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße geahndet. Daher appellieren wir an alle Hundebesitzer der Pflicht der Beseitigung des Hundekots nachzugehen und so ihren Teil für die Reinhaltung des Gemeindegebietes beizutragen.
Wir bitten um Beachtung und Einhaltung.