🚨Aktuelle Information - Landkreis ordnet Ausgangsperre ab 21.12.20 an
20.12.2020
Liebe Hatzfelderinnen und Hatzfelder,
📜 wie bereits zu erwarten war, hat der Landkreis Waldeck-Frankenberg mit der beigefügten Allgemeinverfügung eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr erlassen. Sie gilt ab dem 21.12.2020, 00:00 Uhr und ist zunächst bis einschließlich 04.01.2021, 24:00 Uhr befristet. Sollte in diesem Zeitraum der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert „200“ unterschreiten, wird die Allgemeinverfügung wieder aufgehoben.
In den letzten Wochennewslettern wurde bereits über Ausnahmen aus wichtigen Gründen und die Sonderregelungen an Weihnachten informiert. Zur Erinnerung:
⚠️ Im Zeitraum der Ausgangssperre (21:00 h – 05:00 h) ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur aus gewichtigen Gründen erlaubt.
Hierzu zählen:
🔹 die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
🔹 die Inanspruchnahme mediznischer, therapeutischer und vetrinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
🔹 die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
🔹 die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
🔹 die Begleitung Sterbender,
🔹 die Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religösen Anlässen,
🔹 Handlungen zur Versorgung von Tieren,
🔹 Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und –prävention.
🚓 Diese gewichtigen Gründe sind beim Verlassen der Wohnung während der Ausgangsbeschränkung gegenüber Polizei und Ordnungsämtern glaubhaft zu machen.
🎄 In der Weihnachtszeit gelten vom 24.12. bis 26.12.2020 folgende Abweichungen für den Beginn der nächtlichen Ausgangssperre:
🔸 24. Dezember 2020: ab 00.00 Uhr des Folgetages
🔸 25. Dezember 2020: ab 22:00 Uhr
🔸 26. Dezember 2020: ab 22:00 Uhr.
👉 Landrat und Erster Beigeordneter apellieren an alle Bewohner sich dringend an die Regelungen zu halten und die Kontakte auch über die Feiertage auf ein kleines Maß zu beschränken.