Leberholz II
Im Juli hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass Freiflächen von weniger als 10.000 Quadratmetern außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13b Baugesetzbuch ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen, da dies gegen EU-Recht verstößt.
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