Kein Grabschmuck auf Sternenfeld

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Rheinfelden möchte Angehörige von Verstorbenen aus aktuellem Anlass darauf hinweisen, dass gemäß Friedhofsordnung auf den Rasengrabfeldern, den so genannten „Sternenfeldern“, des Hauptfriedhofs und in den Ortsteilen kein Grabschmuck auf den einzelnen Namensplatten abgelegt werden darf.

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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Rheinfelden (Baden) veröffentlicht.