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Mit dem Kinder-Wunschbaum zum Wunscherfüller werden

In St. Georgen gibt es Kinder, die aus finanziellen Gründen Weihnachten nicht so feiern können, wie man sich das für die Kinder wünschen würde. Daher organisiert die Stadtverwaltung gemeinsam mit der WIRkstatt auch in diesem Jahr einen Kinder-Wunschbaum.

Einen Herzenswunsch abgeben, können Kinder ab Jahrgang 2009 und jünger, pro Kind ist nur eine Wunschkarte möglich. Die Wunschkarten wurden von sozialen Einrichtungen sowie den Schulen und Kindergärten ausgehändigt.

Die ausgefüllte Wunschkarte ist bis Freitag, den 17. November 2023 an der Zentrale im Rathaus abzugeben. Die Karten werden ab dem 21. November 2023 anonym mit einer Wunschnummer am Weihnachtsbaum, der aus dem Stockwald stammt, im Rathaus - dem Wunschbaum - aufgehängt.

Auch gibt es dieses Jahr wieder den virtuellen Kinder-Wunschbaum. Als virtueller Wunschpate können Sie sich unter der Homepage wunschbaum.mein-st-georgen.de (Achtung: ohne www.) registrieren und sich eine Weihnachtskugel aussuchen. Hinter jeder Weihnachtskugel versteckt sich ein beschriebener Herzenswunsch, der erfüllt werden kann. Die Vorgehensweise wird auf der Homepage genauer erklärt. Ihre Daten als auch die Daten der Kinder bleiben aufgrund des Datenschutzes anonym.

Bis zum 1. Dezember 2023 haben die Geschenkpaten die Möglichkeit, eine oder mehrere Wunschkarten vom Baum abzuhängen und das/die entsprechende/n Geschenk/e zu besorgen. Der Geschenkpate hat die Karte/n zuvor bei der Zentrale zu registrieren. Somit ist sichergestellt, dass jedes Geschenk auch gekauft und den Betroffenen eine Freude bereitet werden kann.

Sind die Geschenke besorgt, so dürfen Sie diese wiederum bis zum 4. Dezember auf dem Rathaus an der Zentrale abgeben. Die Geschenke müssen am Montag, den 18. Dezember zwischen 10.00 und 11.00 Uhr oder zwischen 15.00 und 16.00 Uhr oder am Dienstag, den 19. Dezember zwischen 15.00 und 16.00 Uhr von den Beschenkten abgeholt werden.

Um den Einzelhandel vor Ort zu unterstützen, bittet die Stadtverwaltung darum, die jeweiligen Geschenke, wenn möglich in den Einzelhandelsgeschäften in St. Georgen einzukaufen. Zu jedem Geschenk wird die Stadt St. Georgen zwei Eintrittskarten für das Hallenbad St. Georgen dazu legen.

Sie können aber auch mit einer individuellen Geldspende an der Aktion „Kinder-Wunschbaum“ teilnehmen. Mit den eingegangenen Spenden werden Wünsche erfüllt, die keine Wunschpaten gefunden haben.

Die Spenden können mit dem Verwendungszweck: Kinder-Wunschbaum auf die folgende Bankverbindung eingezahlt werden:

Sparkasse Schwarzwald Baar, Stadtkasse
IBAN: DE28 6945 0065 0009 0044 09
BIC: SOLADES1VSS

Vorgedruckte Überweisungsträger können an der Rathauszentrale abgeholt werden.

Das Wunschbaumteam hofft auch in diesem Jahr auf eine rege Beteiligung und freut sich über jede Unterstützung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die WIRkstatt unter der 07724 918305 oder an die Stadtverwaltung unter der 07724 87230.

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